Der Notar übt ein öffentliches Amt aus, ist dabei unabhängig und ist mit hoheitlichen Befugnissen zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland ausgestattet. Der Notar kann Urkunden erstellen, die eine bindende Beweiskraft vor Gericht haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Zudem kann z. B. kann anstatt eines Erbscheins die Vorlage eines notariellen Testaments ausreichen.
Das Amt des Notars führt diese unparteiisch, d. h. neutral aus, ist verschwiegen, ist seit Jahren sicher im elektronischen Rechtsverkehr unterwegs und im Rechtsverkehr genießen notarielle Urkunden ein hohes Vertrauen.
Unparteiisch. Der Notar ist ein unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Dabei hat er immer die Interessen beider Parteien im Auge.
Verschwiegen. Der Notar hat über alle Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, die Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch für sein Personal.
Modern. Der Notar arbeitet seit Jahren mit der qualifizierten notariellen elektronischen Signatur im Rechtsverkehr, die gleichzusetzen ist mit dem Notarsiegel und der eigenhändigen Unterschrift als Amtsperson.
Sicher. Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit in Deutschland. Die notariellen Urkunden werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.
Meine Tätigkeitsbereiche
Meine Beratungs- und Dienstleistungen inklusive der Beurkundungen und Beglaubigungen erfolgen in allen notarrechtsrelevanten Bereichen. Die Schwerpunkte meiner notariellen Tätigkeit liegt in folgenden Bereichen:
- Bauträgerverträge einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung von großen Bauträgervorhaben
- Erbrechtliche Verträge und Unternehmensnachfolgeverträge (insbesondere Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbauseinandersetzungen, Erbscheinsanträge und sonstige erbrechtliche Regelungen)
- Familienrechtliche Verträge, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Trennungsvereinbarungen
- GmbH, KG, GmbH & Co. KG und UG-Gründungen sowie späteren Anteilsübertragungen, Satzungs- und Gesellschaftsvertragsänderungen
- Grundstückserwerbe und -veräußerungen, insbesondere Wohnungseigentumsverkäufe jeweils mit den erforderlichen Grundschuldbestellungen
- Transaktionen im Gesellschaftsrecht (insbesondere Unternehmenskaufvertrag, M&A-Transaktionen sowie Private Equity und Venture Capital Transaktionen)
- Übertragungsverträge
- Umwandlungen von Gesellschaften durch Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Vermögensübertragung und Formwechsel
- Wohnungseigentum, Teilung von Grundbesitz sowie sonstige Verträge über Grundbesitz, Immobilien und Wohnungseigentum
- Vorsorgevollmachten sowie Generalvollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen