Umwandlung eines e. K. in eine GmbH oder UG

Die Ausgliederung des von einem Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, oder von Teilen desselben aus dem Vermögen dieses Kaufmanns kann nur zur Aufnahme dieses Unternehmens oder von Teilen dieses Unternehmens durch Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften oder zur Neugründung von Kapitalgesellschaften erfolgen.

Sie kann nicht erfolgen, wenn die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen übersteigen.

Für die Umwandlung des e. K. in eine GmbH oder UG werden einige Anlagen – sofern vorhanden - benötigt, nämlich

Anlage  Inhalt
 1 Gesellschaftsvertrag
 2 Auflistung sämtlicher Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens des Einzelunternehmens (Bilanz)
 3 Auflistung der bilanzierten immateriellen Vermögensgegenstände
 4 Auflistung von Grundbesitz einschließlich aufstehenden Gebäuden
 5 Auflistung von Gegenständen des sonstigen Sachanlagevermögens, insbesondere Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen und das weitere Sachanlagevermögen der Betriebs- und Geschäftsausstattung
 6 Auflistung Finanz- und Beteiligungsanlagen
 7 Debitorenliste (sämtliche zum Ausgliederungsstichtag zugeordneten Debitoren (Schuldner)
 8 Auflistung der Gegenstände des sonstigen Umlaufvermögens, insbesondere Bestände anfertigen und Unfertigen Erzeugnissen, Waren und Vorräte
 9 Liste sämtliche dem Einzelunternehmen zuzuordnenden liquiden Mittel, insbesondere Bankguthaben und Kassenbestände
 10 dem Einzelunternehmen zuzuordnenden Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung gemäß Einzelaufstellung, welche für die übertragende Gesellschaft in deren Jahresabschluß zum …………… kumulativ mit € ………… ausgewiesen sind
 11 Aufstellung sonstige Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens gemäß Inventar und allgemeiner Beschreibung
 12 Aufstellung über sämtliche dem Einzelunternehmen zuzuordnenden Kreditoren (Gläubiger) – Kreditorenliste
 13 Rückstellungen
 14 alle dem Einzelunternehmen bis zum Ausgliederungsstichtag zuzurechnenden Steuern, Steuererstattungsansprüche aus Geschäftsvorfällen vorangegangener Veranlagungszeiträume, soweit die ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle dem Teilbetrieb wirtschaftlich zugerechnet werden sowie alle in der Ausgliederungsbilanz noch nicht erfassten, gleichwohl aber bis zum Ausgliederungsstichtag zu erwartenden Steuer(nach)forderungen bzw. Steuerminderungen und/oder Erstattungsansprüche gemäß Einzelaufstellung - Steuern
 15 Aufstellung über alle dem übertragenden Einzelunternehmen zuzuordnenden Verträge aus Lieferungen und Leistungen gemäß Aufstellung - Verträge LuL
 16 Aufstellung über alle dem Einzelunternehmen zuzuordnenden sonstigen Verträge, insbesondere Miet-, Pacht-, Leasing-, Darlehensverträge, Betriebsführungsverträge, Konzessionsverträge, Angebote und sonstigen Verträge - sonstige Verträge

Sollte die Umwandlung aufgrund der einzuholenden Unterlagen zu umfangreich sein, kann natürlich auch eine GmbH oder UG ohne Umwandlung gegründet werden. Die Vorgehensweise sollte zuvor mit einem Steuerberater besprochen werden.

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